
Foto: Matthias Boeckel, pixabay
Zum Titelbild
Ein Hahn zu Ostern?
Der Hahn symbolisiert hauptsächlich den Sonnenaufgang, die Wachsamkeit und das neue Leben. Der Hahn kräht, wenn die Sonne aufgeht.
Für Christen ist der Hahn ein Ostertier – auch wenn er es mit Hase und Lamm nicht aufnehmen kann: Der Hahn steht für den Sieg des Lichts über die Dunkelheit im Morgengrauen und damit für die Auferstehung Christi und das Leben nach der Finsternis im Grab.
In der Bibel kündigt Jesus beim letzten Abendmahl an, dass Petrus ihn in derselben Nacht verleugnen wird, ehe der Hahn kräht (Mt 26,34, Mk 14,30, Lk 22,34, Joh 13,38).
Petrus leugnet die Verbindung zu Jesus dreimal, woraufhin der Hahn kräht, Petrus die Weissagung erkennt und bitterlich weint.
Und der Hahn auf der Kirchturmspitze?
Für die Christen war es leicht, die Symbolik des Hahns in ihre Religion zu übertragen: Der Hahn ist der erste, der das Ende der Nacht ankündigt – so wie Jesus Christus die Dunkelheit des Todes besiegt hat. Der Hahn weckt die Menschen aus dem Schlaf, Christus erweckt zum ewigen Leben. In Hildesheim gibt es Hähne u.a. auf der Michaeliskirche, auf der Basilika St. Godehard und auf dem Vierungsturm des Doms.
Und in welchem Land bringt der Hahn die Ostereier?
In Schweden werden die Eier vom Hahn gebracht
Gut, wer sich die Eier vom Hasen bringen lässt, darf sich natürlich nicht allzu sehr darüber wundern.
Frohe Ostern
Regina Michalski
Vorwort
Liebe Verbandsschwestern und Verbandsbrüder!
Bewährte Kerninhalte und neue Stärken – unter diesem Titel habe ich Anfang März an der 28. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt teilgenommen, wo 530 Mitarbeitende und Leitende der katholischen und evangelischen Kirche, der Caritas und Diakonie gemeinsam an unterschiedlichen Themen gearbeitet haben. Im Arbeitsrecht der katholischen Kirche ist gerade einiges im Umbruch.
Die Mitarbeitervertretungsordnung wird überarbeitet. Sie wird sich in weiteren Punkten dem Betriebsverfassungsgesetz annähern, ohne aber die Besonderheiten zu verlieren.
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas – die Grundlagen für Dienstverträge, Vergütungs- und Urlaubsregelungen sowie sonstigen Regelungen zum Individual-Arbeitsrecht sind gerade geändert und dem TVÖD weiter angepasst worden. Aber auch hier bleiben die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts erhalten.
Bewährte Kerninhalte und neue Stärken – diese Überschrift passt auch für den KKV. Bewährte Kerninhalte müssen erhalten bleiben – aber wir müssen auch neue Stärken entdecken, um weiterhin attraktiv zu bleiben bzw. wieder zu werden. Im kirchlichen Dienst hat man sich an staatlichem Recht und Tarifrecht orientieren können. Von wem können wir im KKV lernen? Vielleicht bei anderen Verbänden oder Vereinen? Lasst uns mit offenen Augen über unseren Tellerrand hinausschauen, um die Zukunftsfähigkeit unserer Ortsgemeinschaft zu erhalten.
Kreuzschiff voraus!
Barbara Kreutzer
